Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.03.2012 - II-2 WF 271/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsgeldfestsetzung wegen Nichterfüllung von gerichtlichen Auflagen bzgl. des Versorgungsausgleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsgeldfestsetzung wegen Nichterfüllung von gerichtlichen Auflagen hinsichtlich des Versorgungsausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marl, 08.09.2011 - 20 F 421/09
- OLG Hamm, 30.03.2012 - II-2 WF 271/11
- OLG Hamm, 10.04.2012 - 2 WF 271/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2012 - 2 WF 271/11
Entscheidend ist dabei, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage eines Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427).Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt also davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).
- OLG Dresden, 16.06.2010 - 20 WF 460/10
Beiordnung Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2012 - 2 WF 271/11
Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt also davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).Auch ein bemittelter Verfahrensbeteiligter beurteilt die Notwendigkeit zur Beauftragung eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung seiner eigenen subjektiven Fähigkeiten und damit danach, ob er nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage ist, zu den verfahrensgegenständlichen Streitfragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ohne anwaltliche Unterstützung sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).
- OLG Schleswig, 07.05.2010 - 10 WF 78/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Kindschaftssachen
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2012 - 2 WF 271/11
Dabei sind als Abwägungskriterien auch die subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten zu berücksichtigen, insbesondere seine Fähigkeit, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 07.05.2010 - 10 WF 78/10 - SchlHA 2011, 205).